Mediation

(Konfliktvermittlung)

Definition:
Mit Hilfe eines vermittelnden externen Dritten, des Mediators, der sich den Konfliktparteien allparteilich verpflichtet fühlt und der den Prozessverlauf steuert, erarbeiten alle am Konflikt Beteiligten gemeinsam und eigenverantwortlich eine fall- und problemspezifische, für die Zukunft tragfähige Regelung oder Lösung des bestehenden Konflikts zum allseitigen Vorteil.

Das ist eine Definition. Um Ihnen die Vorteile einer Mediation aber noch einmal klar vor Augen zu führen, nachfolgend eine Gegenüberstellung der wichtigsten Punkte:

  • Mediation:
  • freiwillig
  • vertraulich
  • entwickelt gemeinsam Lösungen für die Zukunft
  • Jeder behält die Veranwortung
  • Kosten: Sie zahlen nur die reinen Mediationsstunden!
  • Ergebnis: Alle sind zufrieden!
  • Gerichtsverfahren:
  • häufig unfreiwillig
  • öffentlich
  • arbeitet die Vergangenheit auf
  • die Verantwortung wird an den Rechtsanwalt abgegeben.
  • Kosten: Sie zahlen nicht nur die eigenen Rechtsanwaltskosten, sondern u.U. auch die des Prozessgegners und wissen nicht einmal, ob damit das Ganze wirklich zu Ende ist!
  • Ergebnis: Meistens ist einer der Verlierer!